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Leistungsphase 3: Entwurfsplanung*
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Entwurfsplanung (System- und
Integrationsplanung)
Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
Grundleistungen
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer
zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung
städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer,
bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B.
hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung
erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen
unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung
fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf;
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter;
Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung;
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete,
vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen
(Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei
Freianlagen im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit
Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-,
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten
Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis
1:20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-,
Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne
mehrfach wiederkehrender Raumgruppen; Verhandlungen mit Behörden
und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die
Genehmigungsfähigkeit;
Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen
Berechnungsrecht;
Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen;
Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der
Kostenschätzung;
Besondere Leistungen
Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit
Kostenuntersuchung (Optimierung); Wirtschaftlichkeitsberechnung;
Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder
Bauelementkatalog;
Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und
Bauteiloptimierungen, die über das übliche Maß der
Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs
sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung
erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich
Beteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmen
zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen
gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten
Regeln der Technik ergeben.
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* nach der HOAI 2002
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