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Leistungsphase 5: Ausführungsplanung*
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Ausführungsplanung
Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen
Planungslösung
Grundleistungen
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise
Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter
Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer,
funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher,
energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller
Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und
landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur
ausführungsreifen Lösung;
Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die
Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige,
vollständige Ausführungs-, Detail- und
Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Freianlagen
je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1:200 bis 1:50,
insbesondere Bepflanzungspläne mit den erforderlichen textlichen
Ausführungen;
Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume
und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen
textlichen Ausführungen; Materialbestimmung
Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich
Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur
ausführungsreifen Lösung;
Fortschreiben der Ausführungsplanung während der
Objektausführung;
Besondere Leistungen
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur
Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm**;
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur
Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm**;
Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten
Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der
Entwurfsplanung**;
Erarbeiten von Detailmodellen;
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der
Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den
Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von
Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von
Maschinenlieferanten), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in
den anrechenbaren Kosten nicht erfaßt sind;
**Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle
entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase,
soweit die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt
wird.
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* nach der HOAI 2002
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